AG Brühl · Nordrhein-Westfalen Beschluss zitiert von 1

Beschwerde gegen Beschluss zur Vorlage an Landgericht KI-Titel

Beschwerde · Vorlage an Beschwerdegericht · Zulässigkeit · Verfahrensrecht

Zivilrecht

Tenor

wird der sofortigen Beschwerde der Beklagten vom 24.07.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts C vom 15.07.2015 und 16.07.2015 nicht abgeholfen.

Die Sache wird dem Landgericht L als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.

Gründe

1

wird der sofortigen Beschwerde der Beklagten vom 24.07.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts C vom 15.07.2015 und 16.07.2015 nicht abgeholfen.

2

Die Sache wird dem Landgericht L als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.

Gründe

4

Die Einwände gegen den angefochtenen Beschluss greifen nicht durch, so dass nicht abzuhelfen war, sondern die Sache dem Beschwerdegericht zur Entscheidung vorzulegen ist.