OVG Niedersachsen Urteil LS

Richtet der Träger eines Kindergartens für eine kurze Zeit vor oder nach der Zeit, in der die Kinder betreut …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Richtet der Träger eines Kindergartens für eine kurze Zeit vor oder nach der Zeit, in der die Kinder betreut werden, einen "Früh-" oder "Spätdienst" ein, während dessen einige Kinder (nach ihrem Eintreffen oder bevor sie abgeholt werden) lediglich zu beaufsichtigen sind, so reicht es, wenn eine Kraft die Aufsicht führt.