Beim totalen Krankenhausaufnahmevertrag ohne Zusatzvertrag hat der Patient grundsätzlich keinen Anspruch …
Zivilrecht
Leitsatz
Beim totalen Krankenhausaufnahmevertrag ohne Zusatzvertrag hat der Patient grundsätzlich keinen Anspruch darauf, von einem bestimmten Arzt, insbesondere vom Chefarzt persönlich, behandelt und operiert zu werden. Die Wirksamkeit seiner Einwilligung in die Operation hängt daher nicht davon ab, ob er über die Person seines Operateurs aufgeklärt worden ist.