VerfGH Berlin Beschluss

VerfGH Berlin: Verfahrenseinstellung aufgrund Beschwerderücknahme

Verfassungsrecht

Orientierungssatz

Nachdem der Beschwerdeführer seine Verfassungsbeschwerde zurückgenommen hat, ist das Verfahren einzustellen.

Gründe

1

Nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 11. Juni 2008 seine Verfassungsbeschwerde zurückgenommen hat, ist das Verfahren einzustellen.

2

Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 33, 34 VerfGHG.

3

Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof abgeschlossen.

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