EuG Fünfte Kammer Urteil zitiert von 1

Widerspruch gegen Markenregistrierung abgewiesen KI-Titel

Markenrecht · Widerspruchsverfahren · Harmonisierungsamt

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Otto GmbH & Co. KG trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) und der L’Altra Moda SpA.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 16. Juni 2006 (Sache R 793/2005-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Otto GmbH & Co. KG und der L’Altra Moda SpA

Angaben zur Rechtssache

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