VGH Hessen 1. Senat Urteil LS

Die Trennungsentschädigung eines Beamten, der nach den Bestimmungen des G 131 in den öffentlichen Dienst in …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Trennungsentschädigung eines Beamten, der nach den Bestimmungen des G 131 in den öffentlichen Dienst in Hessen übernommen worden ist, richtet sich nach den Vorschriften, die für diese Leistung auch für die übrigen hessischen Beamten gelten.

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