AG Brilon · Nordrhein-Westfalen Zivilrichter Urteil zitiert von 1

AG Brilon – 8 C 175/09

Zivilrecht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.07.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 1.500,00 Euro festgesetzt.