OLG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen 8. Senat für Familiensachen Beschluss

OLG Düsseldorf – II-8 UF 223/05

Familienrecht

Tenor

Der Tenor des Senatsbeschlusses vom 26.01.2006 wird wegen of-fensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend verbessert, dass es jeweils statt der Worte „Antragsgegner“ richtigerweise „Antragsteller“ heißen muss.