OLG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen8. Senat für FamiliensachenBeschluss
OLG Düsseldorf – II-8 UF 223/05
Familienrecht
Tenor
Der Tenor des Senatsbeschlusses vom 26.01.2006 wird wegen of-fensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend verbessert, dass es jeweils statt der Worte „Antragsgegner“ richtigerweise „Antragsteller“ heißen muss.