OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Die Frage, ob die Zeit eines auswärtigen Einsatzes einer Hundertschaft der Landesbereitschaftspolizei …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Frage, ob die Zeit eines auswärtigen Einsatzes einer Hundertschaft der Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen und Unterbringung in einer fremden Gemeinschaftsunterkunft als Volldienst, Bereitschaftsdienst oder Freizeit zu werten ist, ist auf der Grundlage der jeweiligen Einsatzbefehle zu entscheiden.