Die Frage, ob die Zeit eines auswärtigen Einsatzes einer Hundertschaft der Landesbereitschaftspolizei …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Frage, ob die Zeit eines auswärtigen Einsatzes einer Hundertschaft der Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen und Unterbringung in einer fremden Gemeinschaftsunterkunft als Volldienst, Bereitschaftsdienst oder Freizeit zu werten ist, ist auf der Grundlage der jeweiligen Einsatzbefehle zu entscheiden.