Gelee royale ist kein Lebensmittel beziehungsweise Nahrungsergänzungsmittel, sondern ein …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Gelee royale ist kein Lebensmittel beziehungsweise Nahrungsergänzungsmittel, sondern ein zulassungspflichtiges Arzneimittel.
Gelee royale ist kein Lebensmittel beziehungsweise Nahrungsergänzungsmittel, sondern ein zulassungspflichtiges Arzneimittel.