OLG Brandenburg 11. Zivilsenat Beschluss

Kostenverteilung und Gebührenstreitwert im Berufungsverfahren KI-Titel

Kostenverteilung · Gebührenstreitwert · Berufungsverfahren · Rechtsmittelverlust

Zivilrecht

Tenor

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen; sie wird des eingelegten Rechtsmittels für verlustig erklärt.

Der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 22.000,00 € festgesetzt.