OLG Brandenburg 11. Zivilsenat Beschluss
Kostenverteilung und Gebührenstreitwert im Berufungsverfahren KI-Titel
Kostenverteilung · Gebührenstreitwert · Berufungsverfahren · Rechtsmittelverlust
Zivilrecht
Tenor
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen; sie wird des eingelegten Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 22.000,00 € festgesetzt.