Einzelfall, in welchem eine von der Landesregierung angeordnete Maßnahme (hier Umzug) mangels groben …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Einzelfall, in welchem eine von der Landesregierung angeordnete Maßnahme (hier Umzug) mangels groben Verstoßes gegen etwaige - bei summarischer Prüfung allerdings nicht bestehende Beteiligungsrechte - nicht im Wege einer einstweiligen Verfügung vorläufig unterbunden werden kann. 2. Zur Frage, wer in einem solchen Falle beteiligungsbefugt ist.
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