VGH Hessen Fachsenat für Personalvertretungssachen (Land) Beschluss LS

Einzelfall, in welchem eine von der Landesregierung angeordnete Maßnahme (hier Umzug) mangels groben …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Einzelfall, in welchem eine von der Landesregierung angeordnete Maßnahme (hier Umzug) mangels groben Verstoßes gegen etwaige - bei summarischer Prüfung allerdings nicht bestehende Beteiligungsrechte - nicht im Wege einer einstweiligen Verfügung vorläufig unterbunden werden kann. 2. Zur Frage, wer in einem solchen Falle beteiligungsbefugt ist.

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