Die Eltern können auch im Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts einen Vergleich im Sinne des § 779 BGB …
Familienrecht
Leitsatz
Die Eltern können auch im Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts einen Vergleich im Sinne des § 779 BGB schließen. Dadurch wird dann auch eine Vergleichsgebühr des Prozeßbevollmächtigten gemäß § 23 BRAGO ausgelöst.