OLG Oldenburg · Niedersachsen Beschluss LS

Die Eltern können auch im Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts einen Vergleich im Sinne des § 779 BGB …

Familienrecht

Leitsatz

Die Eltern können auch im Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts einen Vergleich im Sinne des § 779 BGB schließen. Dadurch wird dann auch eine Vergleichsgebühr des Prozeßbevollmächtigten gemäß § 23 BRAGO ausgelöst.