Bei ihrer Entscheidung über die Erteilung eines Reiseausweises nach Art 28 S 2 StlÜbk (StaatenlÜbkG) darf die …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Bei ihrer Entscheidung über die Erteilung eines Reiseausweises nach Art 28 S 2 StlÜbk (StaatenlÜbkG) darf die Behörde ermessensfehlerfrei berücksichtigen, daß der abgelehnte ausreisepflichtige Asylbewerber seine Staatenlosigkeit selbst herbeigeführt hat und sie auch wieder beseitigen könnte.