EuG Vierte Kammer Urteil

Klage gegen Anmeldung des Wortzeichens TDI als Gemeinschaftsmarke KI-Titel

Gemeinschaftsmarke · Wortmarke · Benennungskennzeichen · Markenrecht

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Volkswagen AG trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 7. März 2007 (Sache R 1479/2005-1) über die Anmeldung des Wortzeichens TDI als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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