Klage gegen Anmeldung des Wortzeichens TDI als Gemeinschaftsmarke KI-Titel
Gemeinschaftsmarke · Wortmarke · Benennungskennzeichen · Markenrecht
Europarecht Klage abgewiesen
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Volkswagen AG trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 7. März 2007 (Sache R 1479/2005-1) über die Anmeldung des Wortzeichens TDI als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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