OLG Brandenburg 2. Zivilsenat Beschluss

Rücknahme der Berufung in einem Zivilverfahren KI-Titel

Rücknahme der Berufung · ZPO § 516 Abs. 3 · Kosten der Berufung · Streitwertfestsetzung

Zivilrecht

Tenor

1. Der Kläger ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 4.950,66 € festgesetzt.

Gründe

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.