AG Köln · Nordrhein-Westfalen Abteilung 118 Anerkenntnisurteil

Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz und vorgerichtlichen Kosten KI-Titel

Schadensersatz · vorgerichtliche Kosten · Zinsen · Anerkenntnisurteil · Vollstreckbarkeit

Zivilrecht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

1. an den Kläger 4.709,32 Euro nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 07.02.2019 zu zahlen.

2. an den Kläger vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten i. H. v. 492,54 Euro nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 07.02.2019 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe

1

Der Streitwert wird auf 4.709,32 EUR festgesetzt.

2

Rechtsbehelfsbelehrung:

3

(Textpassage wurde entfernt)