Festsetzung des Gegenstandswerts bei Arbeitsstreitigkeit KI-Titel
Gegenstandswert · Arbeitsgericht · RVG · Beschluss
Arbeitsrecht
Tenor
Der Gegenstandswert wird wie folgt festgesetzt:
Für das Verfahren auf 34.249,63 Euro (2 x 1 BME, 5 x 25% eines BMEs)
Die Beschwerde wird nicht gesondert zugelassen (§ 33 Abs. 3 S. 2 RVG).