ArbG Hamburg 15. Kammer Beschluss zitiert von 1

Festsetzung des Gegenstandswerts bei Arbeitsstreitigkeit KI-Titel

Gegenstandswert · Arbeitsgericht · RVG · Beschluss

Arbeitsrecht

Tenor

Der Gegenstandswert wird wie folgt festgesetzt:

Für das Verfahren auf 34.249,63 Euro (2 x 1 BME, 5 x 25% eines BMEs)

Die Beschwerde wird nicht gesondert zugelassen (§ 33 Abs. 3 S. 2 RVG).