VerfGH NRW VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN Beschluss

Verfassungsbeschwerde wegen nicht aufgezeigter Rechtsverletzung KI-Titel

Verfassungsbeschwerde · Zulässigkeit · Rechtsverletzung · Landesverfassung · VerfGHG

Verfassungsrecht Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil die Möglichkeit der Verletzung des Beschwerdeführers in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte nicht aufgezeigt ist (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG). Dies gilt auch, falls er die Verfassungsbeschwerde für die Fraktion der FDP im Nahverkehr Westfalen-Lippe eingelegt haben sollte.