Die Erklärung einer Krankenkasse, die gesamten mit einer Organentnahme verbundenen Aufwendungen für den …
Sozialrecht
Leitsatz
Die Erklärung einer Krankenkasse, die gesamten mit einer Organentnahme verbundenen Aufwendungen für den Spender zu übernehmen, bedeutet im Regelfalle nicht, daß die Krankenkasse finanziell für eine Erkrankung aufkommen will, deren Entstehung in keinem Zusammenhang mit der eigentlichen Entnahme der Spenderniere steht.