Zum Erfordernis eines in der Berufungsschrift enthaltenen bestimmten Antrages.
Leitsatz
1. Zum Erfordernis eines in der Berufungsschrift enthaltenen bestimmten Antrages.
2. Ein auf Aufhebung des behördlichen Ablehnungsbescheides und Verpflichtung der Behörde lautender Klageantrag kann bei entsprechender Interessenlage des Klägers als reine Verpflichtungsklage verstanden werden.
3. Durch § 29 Abs. 3 S. 1 HBO n.F. ist gegenüber § 29 Abs. 1 HBO a.F., soweit diese Vorschrift den Schutz vor Verunstaltungen bezweckte, keine sachliche Änderung eingetreten (Anschluß an frühere Entscheidungen des Senats).
4. Zur Frage der Verunstaltung durch eine Werbetafel (st. Rspr. des Senats).
5. Zur Auslegung des Begriffs "Anlage der Außenwerbung" in § 29 Abs. 3 HBO n.F. (wie Urt. des Senats vom 07.06.1967 - OS IV 89/66 -).
6. Zur Frage, ob an einer straßenseitigen Außenwand eines Anwesens angebrachte Plakattafeln die Verkehrssicherheit gefährdet.