VerfGH NRW VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN Beschluss

Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung KI-Titel

Verfassungsbeschwerde · Zulässigkeit · Begründungspflicht · Landesverfassung · VerfGHG

Verfassungsrecht Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Mangels hinreichender Auseinandersetzung mit den tragenden Erwägungen der angegriffenen Entscheidung anhand verfassungsrechtlicher Maßstäbe ist die Möglichkeit der Verletzung des Beschwerdeführers in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte nicht aufgezeigt (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).