Die Heranziehung unterschiedlicher Einkommensarten zur Beitragsberechnung bei pflichtversicherten …
Sozialrecht
Leitsatz
Die Heranziehung unterschiedlicher Einkommensarten zur Beitragsberechnung bei pflichtversicherten landwirtschaftlichen Unternehmern einerseits und den freiwillig Versicherten in der Krankenversicherung der Landwirte andererseits verstößt nicht gegen Art 3 GG.