OVG NRW Beschluss
OVG NRW – 5 A 3053/99
Verwaltungsrecht Erledigt/eingestellt
Tenor
Das Berufungsverfahren wird eingestellt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 2.489.966,55 DM festgesetzt.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).