OVG NRW Beschluss

OVG NRW – 5 A 3053/99

Verwaltungsrecht Erledigt/eingestellt

Tenor

Das Berufungsverfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 2.489.966,55 DM festgesetzt.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).