Die uneingeschränkte Operationsempfehlung eines Konsiliararztes begründet allein noch keine Garantenstellung …
Zivilrecht
Leitsatz
Die uneingeschränkte Operationsempfehlung eines Konsiliararztes begründet allein noch keine Garantenstellung mit Pflicht zu vollständiger oder teilweiser Aufklärung, wenn die Untersuchung und das sich anschließende Gespräch nicht unmittelbar in eine Operationsentscheidung einmünden soll.