VGH Hessen 6. Senat Urteil LS

Einzelfall zur Frage, ob eine Erschließungsanlage endgültig hergestellt ist.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Einzelfall zur Frage, ob eine Erschließungsanlage endgültig hergestellt ist.

2. Unter einem Grundstück im Sinne des Bundesbaugesetzes ist ein katastermäßig abgegrenzter Teil der Erdoberfläche zu verstehen, der im Grundbuch unter einer besonderen Nummer eingetragen ist (st. Rspr.).

3. Zum Begriff der Anzahl der "zulässigen Geschosse" in einem Gebiet, für das ein Bebauungsplan nicht aufgestellt ist.

4. Die Nichtgewährung eines Billigkeitserlasses bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist eine Ermessensentscheidung der Behörde.