AG Braunschweig · Niedersachsen Urteil LS

Eine Radfahrerin, die bei einem Verkehrsunfall eine Schädelprellung und eine Prellung des linken …

Zivilrecht

Leitsatz

Eine Radfahrerin, die bei einem Verkehrsunfall eine Schädelprellung und eine Prellung des linken Ellenbogensgelenks erlitt und noch über längere Zeit Schmerzen hatte, erhält 500 DM Schmerzensgeld. Es handelte sich um eine reine Fahrlässigkeitstat.