Sind die Kosten der Instandsetzung (Reparaturkosten zuzüglich merkantiler Minderwert) nicht höher als die …
Zivilrecht
Leitsatz
Sind die Kosten der Instandsetzung (Reparaturkosten zuzüglich merkantiler Minderwert) nicht höher als die Kosten der Wiederbeschaffung (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) und ist dem Geschädigten eine Reparatur seines beschädigten Fahrzeugs nicht möglich, so kommt es zum Ersatz der fiktiven Reparaturkosten.