LG Memmingen · Bayern Berichtigungsbeschluss

Berichtigung von Schreibfehler im Tatbestand zu Abgasupdate und Rückruf KI-Titel

ZPO § 319 · Schreibfehler · Tatbestand · Rückruf · Abgasreinigung

Zivilrecht

Tenor

Das Endurteil des Landgerichts Memmingen - 2. Zivilkammer - vom 03.11.2022 wird Auf Seite 2, dritter Absatz, im Tatbestand wie folgt berichtigt:

Die Beklagte entwickelte ein Update für die Motorsteuerung zur Verbesserung der Abgasreinigung, welches vom Kraftfahrtbundesamt am 25.2.2021 freigegeben wurde, woraufhin die Beklagte einen freiwilligen Rückruf veranlasste.

Gründe

1

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.