LG Köln · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Zurückweisung der Berufung wegen fehlender Zulassungsvoraussetzungen KI-Titel

ZPO § 522 Abs. 2 · Kostenfolge · Berufungszulassung · ZPO § 97 · Streitwert

Zivilrecht Berufung zurückgewiesen

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 17.11.2006 –112 C 372/06 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Gründe

1

Die Berufung war gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss mit der Kostenfolge gemäß § 97 ZPO zurückzuweisen, wie mit Hinweisbeschluss vom 21.2.2007 dargelegt, dem der Kläger nicht mehr entgegen getreten ist.

2

Streitwert: 974, 25 €