Zurückweisung der Berufung wegen fehlender Zulassungsvoraussetzungen KI-Titel
ZPO § 522 Abs. 2 · Kostenfolge · Berufungszulassung · ZPO § 97 · Streitwert
Zivilrecht Berufung zurückgewiesen
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 17.11.2006 –112 C 372/06 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Gründe
1
Die Berufung war gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss mit der Kostenfolge gemäß § 97 ZPO zurückzuweisen, wie mit Hinweisbeschluss vom 21.2.2007 dargelegt, dem der Kläger nicht mehr entgegen getreten ist.
2
Streitwert: 974, 25 €