EuG Achte Kammer Beschluss

Kohäsionsfonds – Kein unmittelbares Betroffensein

Koinotita Grammatikou gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Nichtigkeitsklage – Kohäsionsfonds – Kein unmittelbares Betroffensein – Unzulässigkeit

Europarecht Nichtigkeitsklage

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Koinotita Grammatikou trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung C(2004) 5509 der Kommission vom 21. Dezember 2004 über die Gewährung einer Beihilfe des Kohäsionsfonds für die Durchführung des Vorhabens „Errichtung einer Abfalldeponie in der integrierten Einrichtung für Abfallbehandlung und -bewirtschaftung des nordöstlichen Attika am Standort ‚Mavro Vouno Grammatikou‘“