OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Unter "frischer Milch" und "frischen Milcherzeugnissen" im Sinne des § 30 Abs 2 Nr 2 Buchst a StVO sind (nur) …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Unter "frischer Milch" und "frischen Milcherzeugnissen" im Sinne des § 30 Abs 2 Nr 2 Buchst a StVO sind (nur) leicht verderbliche Lebensmittel von geringer Haltbarkeit zu verstehen, deren baldiger Transport auch während des an Sonn- und Feiertagen bestehenden Fahrverbots für den Lastwagenschwerverkehr erforderlich ist.