Übt eine Inline-Skating-Schülerin in einem gewerblich veranstalteten Kursus dem Unterrichtsplan entsprechend …
Zivilrecht
Leitsatz
Übt eine Inline-Skating-Schülerin in einem gewerblich veranstalteten Kursus dem Unterrichtsplan entsprechend in der zweiten Unterrichtsstunde ein Brems- und Wendemanöver und erleidet dabei sturzbedingt auf einem ebenen Parkplatz aus Verbundsteinpflaster einen Unfall, so ist der Betreiber der Schule nicht verantwortlich.