OLG Oldenburg · Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Nimmt der Arzt die um 15. 30 Uhr angezeigte sofortige Beendigung der Geburt durch Vakuumextraktion erst gegen …

Zivilrecht

Leitsatz

1. Nimmt der Arzt die um 15. 30 Uhr angezeigte sofortige Beendigung der Geburt durch Vakuumextraktion erst gegen 16.30 Uhr vor, so kann dies einen schweren, zur Beweislastumkehr führenden Behandlungsfehler darstellen.

2. Berechnungsmethode für die Errechnung des Mehrbedarf für ein geistig und körperlich behinderten Kindes.