BGH 5. Strafsenat Beschluss

Verwerfung der Revision wegen fehlendem Rechtsfehler bei Zueignungsabsicht und Finalzusammenhang KI-Titel

BGH, Beschluss vom 6. Mai 2024 - 5 StR 113/24

Strafrecht Rechtsmittel verworfen

Tenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 18. Dezember 2023 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat.

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Der Senat bemerkt ergänzend:

Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers A. tragen die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen sowohl die Annahme der Zueignungsabsicht als auch die des Finalzusammenhangs.