OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 5

Eine Anlage, in der Betonsteine, die in einer benachbarten Anlage desselben Unternehmens gefertigt wurden …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Eine Anlage, in der Betonsteine, die in einer benachbarten Anlage desselben Unternehmens gefertigt wurden, aus einer gewissen Höhe fallengelassen werden, um ihnen durch das Abplatzen von Ecken ein älteres Aussehen zu geben ("Rumpleranlage"), ist eine Nebeneinrichtung zu der Betonsteinfertigungsanlage. Die Errichtung einer solchen Rumpleranlage ist eine wesentliche Änderung der Betonsteinfertigungsanlage.