Eine Bescheinigung nach §§ 9 Abs 7, 6a MGVO (MilchGarMV) iVm Art 3a EWGV 857/84 kann nicht erteilt werden …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Eine Bescheinigung nach §§ 9 Abs 7, 6a MGVO (MilchGarMV) iVm Art 3a EWGV 857/84 kann nicht erteilt werden, wenn der Milcherzeuger nach dem Ablauf des Umstellungs- oder Nichtvermarktungszeitraumes im Jahre 1983 die Milcherzeugung nicht wieder aufnimmt.