OLG Oldenburg · Niedersachsen Beschluss LS

Der Beweisantrag kann nicht mit der Bedeutungslosigkeit der behauptete Tatsache aus tatsächlichen Gründen …

Strafrecht

Leitsatz

Der Beweisantrag kann nicht mit der Bedeutungslosigkeit der behauptete Tatsache aus tatsächlichen Gründen abgelehnt werden, wenn in den Urteilsgründen lediglich die Wiederholung der gesetzlichen Formulierung des § 244 Abs. 3 vorhanden ist und nähere Angaben, daß und warum das Gericht die beantragte Beweiserhebung für nicht geboten erachtet hat, nicht enthalten sind.