Die Rechtsbeschwerde wird hinsichtlich des Antrages auf kostenfreie Einrichtung eines Postsparbuchs als unbegründet, im Übrigen als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf bis zu 300 € festgesetzt.