LG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen Urteil zitiert von 1

Unterlassung von Rechtsdienstleistungen ohne Zulassung KI-Titel

Rechtsdienstleistungsgesetz · Zulassungspflicht · Unterlassungsanspruch · Ordnungsgeld · Rechtsanwalt

Zivilrecht

Tenor

I.

1.

Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Rechtsdienstleistungen für Dritte anzubieten und/oder zu erbringen, so­lange er nicht als Rechtsanwalt zugelassen oder in das Register der zugelas­senen Rechtsdienstleister eingetragen ist.

2.

Dem Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das gerichtli­che Verbot in Ziff. 1 ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,- EUR, ersatz­weise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten ange­droht.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe

1

Dieses Urteil enthält keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe!