OLG Frankfurt am Main · Hessen Senat für Bußgeldsachen Beschluss

Verwerfung der Rechtsbeschwerde im Verfallsverfahren KI-Titel

Rechtsbeschwerde · Verfallsverfahren · Rechtsfehler

Strafrecht

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten der Verfallsbeteiligten als unbegründet verworfen, da die Überprüfung der angefochtenen Entscheidung auf das Rechtsbeschwerdevorbringen hin keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Verfallsbeteiligten ergeben hat.

Gründe

1

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