VG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen 10. Kammer Urteil LS

Ergänzung einer erteilten Baugenehmigung durch Nachtragsbaugenehmigung

Verwaltungsrecht Klage abgewiesen

Leitsatz

Ergänzung einer erteilten Baugenehmigung durch Nachtragsbaugenehmigung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1.; die Beigeladene zu 2. trägt ihre eigenen außergerichtlichen Kosten selber.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.