OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 4

Gestalterische Festsetzungen in einem Bebauungsplan bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer erkennbaren …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Gestalterische Festsetzungen in einem Bebauungsplan bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer erkennbaren landesrechtlichen Satzung (örtlichen Bauvorschrift) nach den §§ 56, 97, 98 NBauO ( BauO ND ).

2. Eine allgemeine Flachdachfestsetzung ohne konkrete Gestaltungsanforderungen über zulässige Dachneigungswinkel kann zu unbestimmt und damit nichtig sein.