Der Rechtsweg ist nicht erschöpft, wenn der Antragsteller von einem zulässigen Rechtsmittel keinen Gebrauch …
Verfassungsrecht
Leitsatz
Der Rechtsweg ist nicht erschöpft, wenn der Antragsteller von einem zulässigen Rechtsmittel keinen Gebrauch gemacht hat oder sein Rechtsmittel aus formellen Gründen zurückgewiesen worden ist.
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