LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Das Abrechnungsverhältnis zwischen dem einzelnen zugelassenen Heilmittelerbringer und der Krankenkasse ist …

Sozialrecht

Leitsatz

Das Abrechnungsverhältnis zwischen dem einzelnen zugelassenen Heilmittelerbringer und der Krankenkasse ist bürgerlich-rechtlicher Natur (Anschluß an BSG vom 10.7.1996 - 3 RK 29/95 = SozR 3-2500 § 125 Nr 6).