LG Hamburg 24. Zivilkammer Beschluss

Unterlassung der Veröffentlichung von Foto mit Kindesmutter KI-Titel

einzelne Verfügung · Persönlichkeitsrecht · Veröffentlichungsverbot · Bildrechte · Schutz der Familie

Delikts- und Haftungsrecht

Tenor

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,--, und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,--; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)

untersagt,

das in „n. w.“ Nr. 38 vom 15. September 2017 auf Seite 12 abgedruckte Foto, das unter anderem A. M.- W. und A. C. zeigt (Bildnebenschrift: „A. M.- W. (M.) erscheint mit ihrer Mutter A. (r.) und Anwältin E. L.- H. vor dem K. Amtsgericht - sie will ihre Kinder zurückhaben!“, wie geschehen in „n. w.“ Nr. 38 vom 15. September 2017 auf Seite 12, zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen und/oder sonst zu verbreiten bzw. sonst verbreiten zu lassen.

2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 15.000,00 € festgesetzt.