Bei einer Streitigkeit um eine Zuzahlung nach RVO § 1243 ist die Berufung in analoger Anwendung des SGG § 149 …
Sozialrecht
Leitsatz
Bei einer Streitigkeit um eine Zuzahlung nach RVO § 1243 ist die Berufung in analoger Anwendung des SGG § 149 unzulässig, wenn der Beschwerdewert eintausend Deutsche Mark nicht übersteigt.