Leistungsfreiheit im Fall einer folgenlos gebliebenen Aufklärungspflichtverletzung tritt nach ständiger …
Zivilrecht
Leitsatz
Leistungsfreiheit im Fall einer folgenlos gebliebenen Aufklärungspflichtverletzung tritt nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur ein, wenn der VN in unmittelbarem Zusammenhang mit der Falschbeantwortung von Fragen des Versicherers in der gebotenen Form belehrt worden ist; eine frühere Belehrung in einem dann ordnungsgemäß ausgefüllten Schadensanzeigeformular genügt nicht. Nichts anderes gilt, wenn der VN im Zeitpunkt der Falschbeantwortung anwaltlich vertreten war.