Zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses (ohne Besonderheiten).
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses (ohne Besonderheiten).
Zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses (ohne Besonderheiten).