OLG Hamm – 20 U 200/99
Zivilrecht
Tenor
wird der Tenor des Senatsurteils vom 6. Juli 2001 zum Zinsanspruch und im Kostenpunkt wie folgt berichtigt (§ 319 ZPO):
1) Die Verurteilung zur Zinszahlung in Höhe von 4 % aus 21.498,-- DM erfolgt ab 22. Juli 1997.
2) Die durch die Säumnis der Klägerin im Kammertermin vom 6. Mai 1998 entstandenen Mehrkosten trägt die Klägerin allein.